Zutritt ab 21 Jahren

Spieler­schutz

Glücksspiel kann süchtig machen. Wir sind verpflichtet – und es ist uns wichtig –, zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen.

Altersgrenze und Zutrittskontrolle

Der Zutritt ist erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres gestattet. Das Alter wird am Eingang kontrolliert. Kinder und Jugendliche dürfen sich in einer Spielhalle nicht aufhalten, auch nicht in Begleitung Erwachsener.

Sperrsystem OASIS

Vor jedem Zutritt erfolgt ein Abgleich mit der bundesweiten Sperrdatei OASIS. Gesperrten Personen wird der Zutritt verwehrt, ebenso alkoholisierten Personen.

Selbstsperre

Sie können sich jederzeit selbst sperren lassen. Der Antrag kann bei uns mündlich oder schriftlich gestellt werden; Informationsmaterial und Antragsformulare liegen in der Spielhalle bereit. Die Sperre gilt bundesweit und spielformübergreifend.

Sprechen Sie unser Personal an. Das Gespräch bleibt vertraulich.

Sozialkonzept und geschultes Personal

Wir arbeiten nach einem Sozialkonzept. Unser Personal mit Kundenkontakt ist nach § 8 des Niedersächsischen Spielhallengesetzes besonders geschult, unter anderem in der Früherkennung auffälligen Spielverhaltens.

Weitere Hinweise

  • In der Spielhalle gilt ein Rauchverbot.
  • Es werden keine Zahlungsdienste erbracht und keine Zahlungserleichterungen gewährt.
  • Während des Betriebs ist stets eine Aufsichtsperson vor Ort.

Anbieterunabhängige Beratung

0800 1 37 27 00

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung · kostenfrei und anonym · check-dein-spiel.de

Auch vor Ort gibt es Hilfe: Die Suchtberatungsstellen im Landkreis Emsland beraten kostenfrei und vertraulich. Ihr Hausarzt oder das Gesundheitsamt des Landkreises nennt Ihnen die nächstgelegene Stelle.